Was ist Tankschutz? – Technische Grundlagen, gesetzliche Vorgaben und fachgerechte Umsetzung
Was ist Tankschutz? – Technische Grundlagen, gesetzliche Vorgaben und fachgerechte Umsetzung
Einleitung
Tankschutz ist ein zentrales Thema für alle Betreiber von Heizöl- oder Dieseltankanlagen, insbesondere im gewerblichen und privaten Bereich. Die gesetzlichen Anforderungen, die technischen Entwicklungen sowie das Umweltbewusstsein haben den Bereich des Tankschutzes in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. Der fachgerechte Umgang mit Tankanlagen dient nicht nur dem Werterhalt der Infrastruktur, sondern schützt in besonderem Maße das Grundwasser, den Boden und die Umwelt vor Kontamination durch wassergefährdende Stoffe. Dieser Artikel erklärt im Detail, was Tankschutz bedeutet, welche Maßnahmen dazugehören, welche Vorschriften zu beachten sind – und warum professionelle Tankschutzmaßnahmen heute unverzichtbar sind.
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Begriffsdefinition und Ziel des Tankschutzes
Tankschutz bezeichnet sämtliche technischen, organisatorischen und baulichen Maßnahmen, die darauf abzielen, eine sichere Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten wie Heizöl oder Diesel zu gewährleisten. Dies umfasst:
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Schutz des Tanks vor innerer und äußerer Korrosion
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Verhinderung von Leckagen und Undichtigkeiten
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Überwachung der Dichtheit und Betriebssicherheit
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Umweltgerechte Reinigung, Wartung und Stilllegung
Das Ziel des Tankschutzes ist die langfristige Betriebssicherheit sowie die Einhaltung gesetzlicher Umweltanforderungen.
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Rechtsgrundlagen: AwSV, WHG und TRwS
Die maßgebliche gesetzliche Grundlage in Deutschland bildet die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), die am 1. August 2017 in Kraft trat. Sie löste die zuvor geltenden Länderregelungen ab und vereinheitlicht die Anforderungen bundesweit.
Zentrale Vorschriften:
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§ 46 AwSV: Anforderungen an bestehende Anlagen
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§ 45 AwSV: Betreiberpflichten
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WHG (Wasserhaushaltsgesetz): Bundesgesetz zum Schutz von Gewässern
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Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS), z. B. TRwS 791, TRwS 779, TRwS 786
Die Betreiber von Tankanlagen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Anlage fachgerecht zu betreiben, regelmäßig prüfen zu lassen und bei Bedarf zu sanieren oder stillzulegen. Auch die Dokumentation aller Maßnahmen fällt unter die Betreiberverantwortung.
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Tankarten und ihre spezifischen Schutzanforderungen
Je nach Bauart, Material und Aufstellort unterscheiden sich die Anforderungen an den Tankschutz erheblich. Im Folgenden werden die wichtigsten Tankarten und ihre typischen Schutzmaßnahmen dargestellt:
3.1 Erdtanks (unterirdisch)
Diese Tanks sind besonders korrosionsgefährdet, da sie ständig mit Feuchtigkeit und Bodenbestandteilen in Kontakt stehen. Deshalb sind hier Maßnahmen wie:
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Innenbeschichtungen gegen Korrosion
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Leckschutzauskleidungen (z. B. Kunststoff-Innenhüllen)
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Doppelwandige Bauweise mit Lecküberwachung
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Kathodischer Korrosionsschutz (z. B. Fremdstromanoden)
zwingend erforderlich.
3.2 Batterietankanlagen (oberirdisch, meist im Gebäudeinneren)
Diese bestehen aus mehreren Kunststoff-Einzelbehältern (z. B. aus PE oder GFK). Wichtig ist hier insbesondere:
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Auffangwannen nach § 18 AwSV
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Verbindung der Tanks über geprüfte Entlüftungssysteme
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Zugelassene Verbindungsleitungen (mit Durchflussbegrenzer)
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Sichtprüfung auf Rissbildung und Materialversprödung
3.3 Stahltanks oberirdisch (ein- oder doppelwandig)
Diese Tanks müssen regelmäßig auf Korrosion und Dichtheit geprüft werden. Sinnvolle Maßnahmen sind:
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Innenbeschichtung mit Epoxidharz oder PU-Systemen
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Außenanstrich gegen Luftfeuchtigkeit und Kondensat
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Einsatz von Leckwarnsystemen bei einwandigen Tanks
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Regelmäßige Wartung und Sachverständigenprüfung nach AwSV
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Wichtige Tankschutzmaßnahmen im Überblick
4.1 Innenbeschichtung und Korrosionsschutz
Die Innenbeschichtung ist eine der effektivsten Maßnahmen zum Schutz vor Korrosion in einwandigen Stahltanks. Moderne Mehrkomponenten-Beschichtungen auf Basis von Epoxidharz oder Polyurethan bieten langfristigen Schutz vor chemischer und physikalischer Beanspruchung.
Wichtige Kriterien:
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Chemikalienbeständigkeit gegenüber Heizöl/Diesel
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Flexibilität zur Rissüberbrückung
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Zulassung nach DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik)
Die Vorbereitung der Tankwand (Strahlen, Reinigen, Trocknen) ist dabei ebenso entscheidend wie die professionelle Applikation durch zertifiziertes Fachpersonal.
4.2 Leckschutzauskleidung
Bei älteren Tanks oder Anlagen mit erhöhtem Umweltrisiko (z. B. in Wasserschutzgebieten) wird häufig eine doppelwandige Leckschutzauskleidung eingebaut. Diese besteht aus einer innenliegenden Kunststoffhülle und einem Leckanzeigegerät.
Vorteile:
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Permanente Überwachung durch Unterdruck- oder Flüssigkeitssystem
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Erfüllung der AwSV-Vorgaben auch bei Altanlagen
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Keine aufwendige Sanierung des bestehenden Tanks notwendig
4.3 Leckwarn- und Überwachungssysteme
Für doppelwandige Tanks (innenliegende oder außenliegende Zweitwand) sind Leckanzeigesysteme vorgeschrieben. Diese Systeme alarmieren den Betreiber im Fall eines Druckverlusts im Zwischenraum. Systeme nach DIN EN 13160 sind zugelassen und müssen regelmäßig gewartet werden.
Typen von Leckanzeigern:
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Unterdruck-Leckanzeiger mit Membran
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Flüssigkeits-Leckanzeiger mit Gefäßfüllung
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Elektronische Leckdetektoren mit digitaler Alarmierung
4.4 Tankreinigung
Ablagerungen am Tankboden führen nicht nur zur Beeinträchtigung der Heizölqualität, sondern auch zur Korrosion durch aggressive Schlämme. Eine regelmäßige Reinigung (etwa alle 5–7 Jahre) verlängert die Lebensdauer erheblich.
Ablauf:
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Tank entleeren und belüften
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Schlamm und Kondenswasser absaugen
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Tankinnenflächen manuell oder maschinell reinigen
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Zustandskontrolle der Tankwandung
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Optional: Re-Beschichtung oder Innenhülle
4.5 Stilllegung und Rückbau
Tankstilllegungen müssen fachgerecht durchgeführt und dokumentiert werden – insbesondere bei unterirdischen Tanks. Hierzu zählen:
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Entleerung und Gasfreiheit
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Reinigung gemäß TRGS 519/524
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Sachverständigenprüfung der Rückstände
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Verfüllung (z. B. mit Sand) oder vollständiger Rückbau
Wichtig: Auch stillgelegte Tanks unterliegen der Anzeigepflicht bei der zuständigen Wasserbehörde!
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Dichtheitsprüfung und Überwachung
Betreiber sind gemäß § 46 AwSV verpflichtet, ihre Tankanlagen regelmäßig durch zertifizierte Sachverständige prüfen zu lassen – je nach Tankgröße, Lage (Wasserschutzgebiet) und Alter.
Prüfintervalle nach AwSV:
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Alle 5 Jahre bei oberirdischen Anlagen außerhalb von Schutzgebieten
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Alle 2,5 Jahre bei unterirdischen oder in Schutzgebieten gelegenen Tanks
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Erstprüfung nach Einbau oder Inbetriebnahme
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Wiederkehrende Prüfungen inkl. Leckageerkennung
Hierbei wird die gesamte Anlage inklusive Verrohrung, Sicherheitsarmaturen und Sensorik begutachtet.
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Dokumentation und Betreiberpflichten
Zu den wichtigsten Pflichten des Betreibers zählen:
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Betriebsbuchführung und Prüfprotokolle
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Wartungs- und Reinigungsnachweise
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Anzeige bei wesentlichen Änderungen der Anlage
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Beauftragung von Fachbetrieben mit Zulassung nach § 62 WHG
Eine fehlerhafte oder unterlassene Dokumentation kann bei Umweltschäden rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.
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Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs
Für Arbeiten am Tank (Wartung, Sanierung, Stilllegung etc.) dürfen nur Fachbetriebe nach § 62 WHG tätig werden. Diese müssen über:
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Qualifiziertes Personal (zertifiziert und regelmäßig geschult)
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Technische Ausrüstung zur Durchführung von Tankarbeiten
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Haftpflichtversicherung
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Nachweisliche Erfahrung mit dem spezifischen Tanktyp
verfügen. Im Zweifelsfall hilft das Wasserwirtschaftsamt oder die zuständige IHK bei der Auswahl.
Fazit
Tankschutz ist mehr als nur eine technische Maßnahme – er ist aktiver Umweltschutz und erfüllt zentrale gesetzliche Anforderungen. Betreiber von Heizöl- oder Dieseltanks sollten auf die regelmäßige Wartung, Prüfung und Sanierung ihrer Anlagen nicht verzichten, um Gefahren für Mensch, Umwelt und Eigentum zu vermeiden. Insbesondere in sensiblen Bereichen wie Wasserschutzgebieten ist der professionelle Tankschutz nicht nur empfehlenswert, sondern zwingend erforderlich. Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Fachbetrieb stellt sicher, dass alle Arbeiten rechtskonform, effizient und nachhaltig durchgeführt werden.